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Krankenkassenwechsel lohnt sich nicht immer

BAD CANNSTATT: Verbraucher haben bei Zusatzbeiträgen der Kassen ein Sonderkündigungsrecht

(if) - Die Diskussionen um die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge werden von den Verbraucherschützern kritisch gesehen. Schon die Einführung der Praxisgebühr habe „nichts gebracht“, erklärt Julia Nill, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Sieben oder acht große Krankenkassen haben bereits ihre Beiträge erhöht. Die AOK hat noch keinen Zusatzbeitrag erhoben. Der stellvertretende Vorstands-Chef der AOK, Christopher Hermann, hat aber auf gestiegene Arzneiausgaben verwiesen. Als Grund für die höheren Ausgaben nannte er die „explodierenden Kosten für patientengeschützte Präparate.“ Die AOK als größte gesetzliche Kasse im Südwesten will keine Zusatzbeiträge erheben. Gesundheitsexpertin Nill sieht einen Grund für die gestiegenen Medikamentenausgaben darin, dass die Ärzte zu wenig preiswertere Generika verschreiben. Die AOK hingegen erklärt, sie habe Rabattverträge mit Pharmaunternehmen ausgehandelt bezüglich von Nachahmermedikamenten, deren Patentschutz abgelaufen sei. Nill sieht es als politisches Problem, dass Arzneimittelpreise nicht verhandelbar seien wie in anderen Ländern. Die Krankenkassen müssten genau den Preis für das Medikament bezahlen, das die Ärzte verschreiben. Dies liege in der Verschreibungsfreiheit der Ärzte begründet. Auch Nill weiß, dass es Krankenkassen gibt, die in diesem Jahr ihre Beiträge nicht erhöhen wollen. Sie warnt aber Patienten davor, voreilig die Kasse zu wechseln, das lohne sich nicht immer, denn: „Wenn viele in eine billigere Krankenkasse wechseln, gibt es nur eine kurzfristige Entlastung“. Weil dann auch Patienten wechseln, die schlechte Risiken mitbringen, würden diese Kassen auch ihre Beiträge erhöhen. Die Gesundheitsexpertin rät Patienten aber, das Profil ihrer Krankenkasse zu überprüfen, ob es zu ihm passt. Wenn eine Krankenkasse die einkommensunabhängigen zulässigen acht Euro Zusatzbeitrag erhöht, muss sie das übrigens einen Monat vorher ankündigen, bevor die Erhöhung in Kraft tritt. Krankenkassen können einkommensunabhängig eine Pauschale von bis zu acht Euro monatlich einziehen. Diesen pauschalen Aufschlag wollen nun mehrere Krankenkassen von ihren Versicherten verlangen. Das trifft laut Verbraucherzentrale zunächst etwa zehn Millionen Arbeitnehmer und Rentner. Es wird erwartet, dass sich weitere Krankenkassen diesem Schritt anschließen. Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln. Ein Wechsel ist auch möglich, wenn eine bisher gewährte Prämienzahlung an den Versicherten reduziert wird oder ganz wegfällt. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Versicherte erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Es setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Versicherte, die bereits 18 Monate einer Kasse angehören, können mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht die Kasse wechseln. Wenn eine Kopfpauschale eingeführt würde, beurteilt die Verbraucherschützerin dies als „Entsolidarisierung“. Entsprechend dem Gehalt seinen Krankenkassenbeitrag zu zahlen, sei ein gutes Prinzip, so Nill. Allein die Praxisgebühr habe nicht weniger Arztbesuche gebracht. Zudem werde die Praxisgebühr nur von denen gezahlt, die krank sind.

 

Artikel vom 02.02.2010 © Eßlinger Zeitung

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